Dienstag, 25. März 2008

Personenbetreuung 24 Stunden Pflege neue Rechtslage

Neue Kompetenzen für Personenbetreuer

Nach einer längeren politischen Diskussion sind gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt worden, die das Tätigkeitsfeld der Personenbetreuer, die Menschen in ihrer eigenen Wohung betreuen, erweitern.

Ab 1. April 2008 dürfen gewerbliche Personenbetreuer folgende Tätigkeiten durchführen:
Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme,
Unterstützung bei der Körperpflege,
Unterstützung beim An- und Auskleiden,
Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und
Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen


Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass „Unterstützung bei der Arzneimittelaufnahme“ ausschließlich die Hilfestellung bei der Einnahme von Medikamenten bedeutet; das Einordnen in einen Tages- oder Wochendispenser ist davon nicht mitumfasst und bedarf einer entsprechenden Übertragung durch Krankenschwester und/oder Arzt.

Weitere Infos: 24 Stunden Betreuung, Pflegedienst ISL

Keine Kommentare: